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Staatenlose Palästinenser können ausgewiesen werden

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Donnerstag festgelegt, dass Palästinenser ausgewiesen werden können. Dabei ist „Palästina“ völkerrechtlich gesehen kein Staat. Mit dieser Begründung versuchte ein Palästinenser, sich gegen die Ausweisung aus Deutschland zu wehren. Das Gericht Lüneburg wies seine Klage zurück. Mit dem Begriff „Staat“ sei ein Herkunftsland im Sinne des Rechts der Europäischen Union gemeint, entschieden die Lüneburger Richter, wie „Deutschlandradio“ berichtet. „Ein solches Herkunftsland sind die Palästinensischen Autonomiegebiete“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Blomenkamp der Nachrichtenagentur dpa.

Von: jea

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